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3.7.2025
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Wolf

Stoppt die Jagd auf Wolfswelpen in Graubünden!

2/3 aller Wolfswelpen sollen getötet werden – das dürfen wir nicht zulassen!

Ab dem 1. September 2025 plant das Amt für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden, im Rahmen einer sogenannten „Basisregulierung“ bis zu zwei Drittel der diesjährigen Wolfswelpen zu töten – obwohl diese keinerlei Schaden angerichtet haben. Diese brutale Maßnahme könnte den Tod von bis zu 46 Jungwölfen bedeuten – einzig und allein, weil sie geboren wurden.

Die Ankündigung dieser Maßnahme durch Arno Puorger, Leiter der Abteilung Grossraubtiere, sorgt schweizweit für Entsetzen. Denn dieser geplante Massenabschuss ist grundlos, unverhältnismässig und ethisch nicht zu rechtfertigen. Damit wird eine weitere rote Linie überschritten – und mit einem Freibrief für bis zu 5'000 Jägerinnen und Jäger ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen.

Gib den Wölfen eine Stimme – unterzeichne jetzt die Petition!

Wir fordern gemeinsam mit Wolfs-Hirten, Campax, Wolf Facts Schweiz, Defend the Wolf, dem Komitee gegen Wolfsabschüsse und CHWolf. Stoppen Sie die Dezimierung der Wolfswelpen in Graubünden!

👉 Jetzt Petition unterschreiben

Diese Petition richtet sich an:

  • Dr. Carmelia Maissen, Vorsteherin Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Kanton Graubünden
  • Katrin Schneeberger, Direktorin Bundesamt für Umwelt BAFU
  • Albert Rösti, Vorsteher Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Deine Stimme zählt. Deine Stimme schützt Leben.

Bitte teile diese Petition mit deinem Umfeld. Gemeinsam können wir verhindern, dass die Schweiz zum Tatort einer systematischen Auslöschung junger Wildtiere wird.

Rechtlich sehr bedenklich

Die geplanten Abschüsse sind auch rechtlich höchst fragwürdig – denn laut

  • Art. 1 und Art. 4 des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG)
    dürfen Tiere nicht grundlos getötet werden, insbesondere wenn sie keinerlei Schaden verursacht haben.

Selbst in der Jagdverordnung welche seit Februar 2025 gilt, steht:

  • Art. 4b Regulierung von Wölfen nach Artikel 7a des Jagdgesetzes‍
    1 Die Kantone können mittels Verfügung und nach vorheriger Zustimmung des BAFU die Wölfe von Rudeln nach Artikel 7a des Jagdgesetzes regulieren. Bei der Regulierung sind die Anliegen des Tierschutzes, insbesondere des Schutzes der Jungtiere, zu berücksichtigen.

Wir haben ja bekanntlich das beste Tierschutzgesetz der Welt!
Junge Wölfe pauschal zu «regulieren» verletzt damit zentrale Grundsätze des Schweizer Tierschutzes.

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