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3.7.2025
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Wolf

Stoppt die Jagd auf Wolfswelpen in Graubünden!

2/3 aller Wolfswelpen sollen getötet werden – das dürfen wir nicht zulassen!

Ab dem 1. September 2025 plant das Amt für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden, im Rahmen einer sogenannten «Basisregulierung» bis zu zwei Drittel der diesjährigen Wolfswelpen zu töten – obwohl diese keinerlei Schaden angerichtet haben. Diese brutale Massnahme könnte den Tod von bis zu 46 Jungwölfen bedeuten – einzig und allein, weil sie geboren wurden.

Die Ankündigung dieser Massnahme durch Arno Puorger, Leiter der Abteilung Grossraubtiere, sorgt schweizweit für Entsetzen und für Unverständnis. Denn dieser geplante Massenabschuss ist grundlos, unverhältnismässig, rechtlich fragwürdig und ethisch nicht zu rechtfertigen. Damit wird eine weitere rote Linie überschritten – und mit einem Freibrief für bis zu 5'000 Jägerinnen und Jäger ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen.

Gib den Wölfen Deine Stimme – unterzeichne jetzt die Petition!

Wir fordern gemeinsam mit Wolfs-Hirten, Campax, Wolf Facts Schweiz, Defend the Wolf, dem Komitee gegen Wolfsabschüsse und CHWolf. Stoppen Sie die Dezimierung der Wolfswelpen in Graubünden!

👉 Jetzt Petition unterschreiben

Diese Petition richtet sich an:

  • Dr. Carmelia Maissen, Vorsteherin Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Kanton Graubünden
  • Katrin Schneeberger, Direktorin Bundesamt für Umwelt BAFU
  • Albert Rösti, Vorsteher Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Deine Stimme zählt. Deine Stimme schützt Leben.

Bitte teile diese Petition mit deinem Umfeld. Gemeinsam können wir verhindern, dass die Schweiz zum Tatort einer systematischen Auslöschung junger Wildtiere wird.

Rechtlich sehr bedenklich

Die geplanten Abschüsse sind auch rechtlich höchst fragwürdig – denn laut

  • Art. 1 und Art. 4 des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG)
    dürfen Tiere nicht grundlos getötet werden, insbesondere wenn sie keinerlei Schaden verursacht haben.

Selbst in der Jagdverordnung welche seit Februar 2025 gilt, steht:

  • Art. 4b Regulierung von Wölfen nach Artikel 7a des Jagdgesetzes‍
    1 Die Kantone können mittels Verfügung und nach vorheriger Zustimmung des BAFU die Wölfe von Rudeln nach Artikel 7a des Jagdgesetzes regulieren. Bei der Regulierung sind die Anliegen des Tierschutzes, insbesondere des Schutzes der Jungtiere, zu berücksichtigen.

Wir haben ja bekanntlich das beste Tierschutzgesetz der Welt!
Junge Wölfe pauschal zu «regulieren» verletzt damit zentrale Grundsätze des Schweizer Tierschutzes.

Auch ist es unverständlich, dass gerade in der heutigen Zeit noch immer, trotz besseren Wissen, gegen jegliche Vernunft und Natur gehandelt wird. Die Landwirtschaft kämpft bereits heute und in Zukunft mit ganz anderen, schwerwiegenden Problemen, wie Wasserknappheit, versiegelte und vergiftete Böden, Wetterkapriolen, vieles durch uns Menschen verursacht. Trotzdem macht die Schweizer Politik und Landwirtschaft im gleichen Stil weiter und zerstört vorsäzlich unser aller Lebensraum.

JETZT PETITION UNTERSCHREIBEN

UNTERSTÜTZE UNSERE ARBEIT FÜR DEN WOLFSSCHUTZ

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