Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat am 9. Mai 2025 eine sofortige Abschussverfügung für einen Einzelwolf erlassen. Begründet wird dies mit angeblich fehlender Scheu des Tieres gegenüber Menschen. Jedoch liegen keine dokumentierten Beweise für aggressives Verhalten oder Nutztierrisse vor. Die einzige bekannte Begegnung basiert auf der mündlichen Aussage eines Landwirts, der den Wolf in etwa 20 Metern Entfernung gesehen haben will. Ein Angriff fand nicht statt – im Gegenteil: Der Wolf zog sich, gemäss seinem natürliche Verhalten gegenüber dem Mensch, zurück.
Gemäss dem Konzept Wolf Schweiz (BAFU) und der eidgenössischen Jagdgesetzgebung sind Sichtungen in Siedlungsnähe oder der Riss von Wildtieren keine ausreichenden Gründe für eine Abschussverfügung. Die aktuelle Entscheidung des Kantons Schwyz widerspricht somit den geltenden rechtlichen Grundlagen und könnte einen bedenklichen Präzedenzfall schaffen.
👉 Wir fordern den Kanton Schwyz auf, diese Abschussverfügung umgehend zu annullieren und sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.