Das Büro der Berner Konvention hat die Schweiz am 14. Mai 2025 zum wiederholten Mal gerügt. Grund ist die anhaltende Weigerung des Bundesamts für Umwelt (BAFU), einen Bericht über die Wolfsabschüsse im Winter 2023/24 vorzulegen – wie es die internationale Konvention verlangt.
Trotz der nationalen Herabsetzung des Schutzstatus für den Wolf hat sich die Schweiz mit der Ratifizierung der Berner Konvention verpflichtet, international geltende Regeln zum Schutz von Wildtieren einzuhalten. Die pauschalen Abschüsse ganzer Wolfsrudel in mehreren Kantonen während der Jagdzeit stehen in klarem Widerspruch zu diesen Vorgaben.
Die Schweiz verletzt mit dieser Praxis grundlegende Bestimmungen der Berner Konvention. Das BAFU verweigert nicht nur Transparenz, sondern stellt sich offen gegen internationale Vereinbarungen – das ist nicht nur rechtsstaatlich problematisch, sondern auch ein massiver Imageschaden für unser Land.
Wildtierschutz Schweiz fordert vom Bund:
- die sofortige Einreichung des Berichts über die Wolfsabschüsse bei der Berner Konvention,
- ein Moratorium für weitere Abschussverfügungen bis zur rechtlichen Klärung,
- und eine unabhängige Prüfung der Vereinbarkeit der kantonalen Wolfsregulation mit internationalem Artenschutzrecht.
Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Schweiz wird zunehmend wahrscheinlicher. Sollte sich die Schweiz weiterhin über ihre internationalen Verpflichtungen hinwegsetzen, können ernsthafte diplomatische und juristische Konsequenzen drohen.
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