Bei einer Annahme der Initiative würde der Artenschutz massiv geschwächt.
Die Liste an geschützten Tieren, die geschossen werden können (aktuell Steinbock und Wolf), kann der Bundesrat erweitern. Dies ohne Parlamentsbeschluss oder Volksabstimmung. Die parlamentarische Debatte zum Jagdgesetz zeigte, wie viele weitere geschützte Tierarten betroffen sein dürften: Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher und Gänsesäger droht ebenfalls der Abschuss. Der Druck von der Jagd- und Bauernlobby auf die Politik würde steigen.
Der Abschuss von bedrohten Tieren würde neu von den Kantonen geregelt werden und ist deren Willkür ausgesetzt. Der Druck von Bauern und Jäger auf die Amtsvorsteher würde wachsen, man kennt sich ja schliesslich. Kantonen wie dem Wallis die klar für eine Ausrottung von Grosswildtieren sind, würde so Tür und Tor geöffnet um dieses Vorhaben umzusetzen.
Hinzu kommt, dass Wildtiere keine Kantonsgrenzen kennen und National wie auch International geschützt werden müssen und auch bereits sind.