Wir fordern die nachfolgenden 9 Punkte in das bestehende Bündner Jagdgesetz aufzunehmen. Einige Punkte wurden in den letzten Jahren teilweise aufgenommen.
1. Trächtige, führende Hirschkühe sowie Rehgeissen und Ihre Jungen sind generell zu schützen.
2. Fallen zum Töten und das anfüttern von Tieren sind zu verbieten.
3. Alle nicht vom Bundesrecht geschützten Vögel sind nicht jagdbar.
4. Generelle Winterruhe für alle Wildtiere vom 1. November bis zum Beginn der Hochjagd.
5. Im Amt für Jagd und Fischerei, sowie in der Jagdkommission müssen Tierschützer/Jäger sowie Nichtjäger paritätisch vertreten sein.
6. Bei der Ausübung der Jagd gelten Blutalkoholgrenzen gemäss der Strassenverkehrsgesetzgebung.
7. Die Jagdeignung und Treffsicherheit sind periodisch zu überprüfen (analog zur Fahreignung im Strassenverkehr). Ab 2016 darf ausschliesslich bleifreie Munition verwendet werden.
8. Kinder bis zu 12 Jahren dürfen nicht auf die Jagd mitgenommen werden und dürfen schulisch nicht zur Jagd motiviert werden.
9. Bei allen ausserordentlichen Schäden kann die Wildhut nur dann Regulierungen vornehmen, wenn alle anderen erdenklichen Schutzmassnahmen nicht zielführend sind.