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MEINE NUTZERDATEN:

Jagdinitiative Graubünden

Für eine naturverträgliche und ethische Jagd

Wir fordern eine «humanere Jagd», die die natürlichen Bedürfnisse der Wildtiere respektiert. Die Jagd nimmt immer brutalere und unverantwortlichere Formen an. Gegen diese Auswüchse richtet sich unsere Initiative.

10229 beglaubigte Unterschriften
100%

Der Verein Wildtierschutz Schweiz reichte im 2014 mit 10229 beglaubigten Unterschriften die Initiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd». In dieser Initiative fordern wir mit neun Punkte, dass das aktuelle Bündner Jagdgesetzt den heutigen Bedürfnissen angepasst wird.

>>> Initiativtext

Wir fordern die nachfolgenden 9 Punkte in das bestehende Bündner Jagdgesetz aufzunehmen. Einige Punkte wurden in den letzten Jahren teilweise aufgenommen.

1. Trächtige, führende Hirschkühe sowie Rehgeissen und Ihre Jungen sind generell zu schützen.

2. Fallen zum Töten und das anfüttern von Tieren sind zu verbieten.

3. Alle nicht vom Bundesrecht geschützten Vögel sind nicht jagdbar.

4. Generelle Winterruhe für alle Wildtiere vom 1. November bis zum Beginn der Hochjagd.

5. Im Amt für Jagd und Fischerei, sowie in der Jagdkommission müssen Tierschützer/Jäger sowie Nichtjäger paritätisch vertreten sein.

6. Bei der Ausübung der Jagd gelten Blutalkoholgrenzen gemäss der Strassenverkehrsgesetzgebung.

7. Die Jagdeignung und Treffsicherheit sind periodisch zu überprüfen (analog zur Fahreignung im Strassenverkehr). Ab 2016 darf ausschliesslich bleifreie Munition verwendet werden.

8. Kinder bis zu 12 Jahren dürfen nicht auf die Jagd mitgenommen werden und dürfen schulisch nicht zur Jagd motiviert werden.

9. Bei allen ausserordentlichen Schäden kann die Wildhut nur dann Regulierungen vornehmen, wenn alle anderen erdenklichen Schutzmassnahmen nicht zielführend sind.

 

Die Grundlagen des Bündner Jagd Gesetz (Kantonales Jagdgesetz KJG) stammen aus dem Jahre 1989 und sind nicht mehr zeitgemäss. Mit der Annahme der Initiative würden einige wichtige Punkte angepasst und einige neu eingebracht werden. Damit Graubünden wieder ein zeitgemässes und den veränderten Umweltbedingungen angepasstes Jagdgesetz hat.

Die Bündner Regierung unter Regierungsrat Mario Cavigelli und die Jagd-Lobby versuchten mit allen Mitteln bereits im Vorfeld die Initiative zu bekämpfen. Seit 2014 ist die Initiative bei der Bündner Regierung eingereicht. Nach sieben Jahren Schmierenkomödie, unnötige Kosten und viel Unwahrheiten, kommt nun am 13. Juni die Initiative zur Abstimmung.

Es wurden mehrere Punkte erst nach verschiedenen Wirren vom Kantonsgericht und ein letzter Punkt im Mai 2020 vom Bundesgericht für gültig erklärt.

Der Grossrat und die Bündner Regierung lehnen die Initiative ab. Die Initiative kommt nun am 13. Juni zur Abstimmung.