
Wir fordern ein Abschussmoratorium für den Wolf
Abschussmoratorium Wolf Offener Brief Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga Sehr geehrte Nationalrätinnen / Nationalräte Sehr geehrte Ständerätinnen / Ständeräte Kaum ein anderes Tier
Drei Jahre nach der letzten Revision des Jagdgesetzes im September 2019 und dem Volks-Nein im September 2020, verabschiedeten Stände- und Nationalrat am 16. Dezember 2022 eine neue Revision des Jagdgesetzes.
Art. 7a Regulierung von Steinböcken und Wölfen und Finanzierung von Massnahmen
1 Die Kantone können mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (Bundesamt) eine Bestandsregulierung vorsehen für:
2 Solche Regulierungen dürfen den Bestand der Population nicht gefährden und müssen erforderlich sein, um:
3 Der Bund gewährt den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen globale Finanzhilfen an die Kosten für die Aufsicht und die Durchführung von Massnahmen zum Umgang mit Arten nach Absatz 1.
Art. 12 Sachüberschrift, Abs. 2 erster Satz, 4 zweiter Satz und 4bis–7
Verhütung von Wildschaden und Gefährdung von Menschen
2 Sie können jederzeit Massnahmen gegen einzelne geschützte oder jagdbare Tiere, die erheblichen Schaden anrichten oder eine Gefährdung von Menschen darstellen, anordnen oder erlauben. …
4 … Vorbehalten bleibt die Bestandsregulierung von Arten gemäss Artikel 7a Absätze 1 und 2.
4bis Wölfe eines Rudels dürfen zwischen dem 1. Juni und dem 31. August mit vorgängiger Zustimmung des Bundesamtes reguliert werden, wenn das Rudel Schäden insbesondere an Nutztieren der Rinder- oder Pferdegattung anrichtet. Der Bundesrat regelt die Bedingungen.
5 Der Bund fördert und koordiniert die Massnahme der Kantone zur Verhütung von Wildschaden, der verursacht wird durch:
6 Er kann gegen Entgelt öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Private mit dem Vollzug der Aufgaben nach Absatz 5 beauftragen.
7 Der Bund legt im Einvernehmen mit den Kantonen die Grundsätze der Herdenschutzmassnahmen und die Anforderungen an die Zumutbarkeit fest; der Kanton die Durchführbarkeit der Herdenschutzmassnahmen.
Art. 13 Abs. 4 erster Satz und 5
4 Bund und Kantone beteiligen sich an der Vergütung von Schaden an Wald, land-wirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren, den Tiere bestimmter geschützter Arten verursachen, soweit die zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden getroffen worden sind. …
5 Bei Schaden, den Biber verursachen
Solche Regulierungen dürfen den Bestand der Population nicht gefährden und müssen erforderlich sein um:
Freipass der Kantone, ganze Rudel abzuschiessen
Das Eintreten eines Schadens oder einer Gefährdung von Menschen verhindern, heisst Wölfe präventiv schiessen, auch wenn diese gar keinen Schaden angerichtet haben.
Zwar müssten zumutbare Schutzmassnahmen ergriffen werden, das Problem ist jedoch, dass Herdenschutzmassnahmen oft mangelhaft umgesetzt werden und diese dadurch keine oder zu wenig Wirkung zeigen. Von den Behörden werden die Herdenschutzmassnahmen trotzdem oft als gut umgesetzte Schutzmassnahmen beurteilt. Zudem werden von den Kantonen viele Alpen als «nicht zumutbar schützbar» eingestuft. Diese Alpen gelten auf dem Papier als geschützt, obwohl die Tiere völlig ungeschützt auf den Alpen weiden. Um auf diesen Alpen Schäden zu verhindern, dürfen ganze Rudel geschossen werden.
Fehlbeurteilungen der Herdenschutzmassnahmen durch die Behörden
Überall dort, wo die Herdenschutzmassnahmen permanent, mit allen verfügbaren Mitteln und lückenlos umgesetzt werden, die Herden homogen geführt und die Anzahl Herdenschutzhunde auch auf die Herdengrösse und auf das Alpgelände abgestimmt wird, funktioniert der Schutz tadellos. Dies beweisen alle Alpen, welche z. T. schon seit Jahren sehr erfolgreich Herdenschutz umsetzen.
Wir mussten mehrmals feststellen, dass die Beurteilung von Herdenschutzmassnahmen durch die zuständigen Ämter unsorgfältig, rudimentär und teilweise falsch waren. Viele der gerissenen Nutztiere wurden von den Behörden als geschützt eingestuft, obwohl die Herdenschutzmassnahmen mangelhaft umgesetzt worden waren. Es gab Schwachstellen bei der Zäunung, ungenügende Elektrifizierung, die Zäune waren mancherorts gegen den Fluss offen, Schafe, welche nicht im Nachtpferch waren, wurden zu der geschützten Herde gezählt, oder es wurden zu wenig Herdenschutzhunde für die Anzahl Schafe eingesetzt, etc., etc. Die Behörden beurteilten die Schutzmassnahmen vielfach als genügend, auch wenn sie nicht den Herdenschutzrichtlinien entsprachen.
Anfragen beim Bundesamt für Umwelt blieben trotz mehrmaligem Nachfragen bis jetzt unbeantwortet und auch die Einsicht in diverse Unterlagen, welche wir vom Amt für Jagd und Fischerei Graubünden beantragten, wurde uns, trotz dem Gesetzt des Öffentlichkeitsprinzips, verweigert.
Tiere einer geschützten Art zu töten, nur weil wir aus kommerziellen Gründen nicht gewillt sind unsere Nutztiere zu schützen, ist unhaltbar und zudem nicht mit der Berner Konvention vereinbar.
Mit diesem Passus im Jagdgesetz und den vielfach fachlich sehr fragwürdigen Beurteilungen von Wolfsverhalten durch die Amtsstellen lassen sich Wölfe unter der Einstufung „verhaltensauffällig“ sehr einfach zum Abschuss freigeben. Auch werden in der Beurteilung von Beobachtungen vielfach das Gesamtbild, die Entstehung der Situation und das Alter des Wolfes nicht genügend einbezogen. Die Formulierung im neuen Jagdgesetz ist sehr schwammig und lässt den Kantonen grossen Spielraum.
Wir sind überzeugt, dass ein Zusammenleben von Mensch, Wolf und Nutztier mit der Umsetzung von wirkungsvollen Herdenschutzmassnahmen möglich ist. Hierzu braucht es aber keine Hetze gegen den Wolf und keine Änderung des Jagdgesetzes, sondern ein Umdenken und vor allem auch die Bereitschaft, wirkungsvolle Herdenschutzmassnahmen umzusetzen. Den Alpbewirtschaftern wäre zudem viel mehr gedient, wenn Geld und Energie statt in den Abschuss der Wölfe in den Herdenschutz fliessen würden.
Wir fordern:
Die massive Lockerung des Wolfsschutzes, wie sie im neuen Jagdgesetz vorgesehen ist, ist mit der Berner Konvention nicht vereinbar.
Abschussmoratorium Wolf Offener Brief Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga Sehr geehrte Nationalrätinnen / Nationalräte Sehr geehrte Ständerätinnen / Ständeräte Kaum ein anderes Tier
Pressemitteilung vom 25. August 2021 Gezielte Hetze gegen den Wolf – Wildtierschutz Schweiz fordert mehr Schutz und Aufklärung. Mit Halbwahrheiten, Desinformation
Seit dem 24. August läuft unsere Kampagne «NEIN zum missratenen Abschussgesetz». Mit Plakaten, Banner und Hängekartons im Postauto weisen wir auf