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16.6.2020
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Wolf

Wegweisendes Urteil zum Schutz von Wölfen

Wölfe müssen auch dann geschützt werden, wenn sie in Dörfer kommen. Nur bei konkreten Bedrohungen dürfen sie eingefangen werden. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Juni 2020.

Wenn Wölfe Siedlungen betreten, befinden sie sich gemäss dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs immer noch innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets.
Nach europäischem Umweltrecht sind Wölfe auch in Siedlungen streng geschützt. Demnach gelte der Schutz für Tiere «unabhängig davon, ob sie sich in ihrem gewöhnlichen Lebensraum, in Schutzgebieten oder aber in der Nähe menschlicher Niederlassungen befinden». Ausnahmen von den Regeln sind nur dann zulässig, wenn etwa die öffentliche Sicherheit oder die Volksgesundheit bedroht wird.
Das Urteil basiert auf einem Rechtsstreit um einen Fall aus Rumänien aus dem Jahr 2016. Damals wurde ohne Genehmigung ein Wolf eingefangen, der sich in einem Dorf zwischen zwei Schutzgebieten auf einem Grundstück aufhielt. Man wollte das Tier in ein Naturreservat bringen. Doch der Wolf entkam und flüchtete.
Fang und Transport waren nicht genehmigt, was zu einem Strafprozess führte. Das zuständige rumänische Gericht wandte sich dann an den EuGH und wollte wissen, ob eine EU-Richtlinie zum Schutz von Wölfen zum Beispiel auch gilt, wenn Wölfe innerhalb eines Dorfes mit Hunden spielen.
Laut EuGH befinden sich demnach Wildtiere besonders auch Wölfe, die sich in der Nähe von Siedlungen aufhalten oder diese betreten, weiterhin innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets. Sie sind daher entsprechend durch die Bestimmungen der europäischen Habitatrichtlinie geschützt. Auch ausserhalb von Schutzgebieten greift somit das Fang- und Jagdverbot.

Und die Schweiz

Mit dem neuen Jagdgesetzt lockert die Schweizer Regierung den Artenschutz und übergibt die Verantwortung für den Abschuss den Kantonen. Künftig kann man unliebsame, bedrohte Tiere töten, noch bevor sie Schaden angerichtet haben. Allein ihre Existenz reicht aus, um sie dezimieren zu dürfen. Gerade die letzten Sichtungen in Siedlungsnähe zeigen auch wie verunsichert die Bevölkerung gegenüber dem Thema Wolf / Wildtiere ist. Hier täte Aufklärung gut.
Auch hat die Schweizer Regierung entgegen den Trends im benachbarten Ausland mit dem neuen Jagdgesetzt den Artenschutz massiv gelockert. Sie lässt neue Erkenntnisse, die in den letzten Jahren mit Wolf gewonnen wurden, ausser acht. So trägt der Wolf massgeblich zur Regulierung der Wildbestände und damit auch zu Schutz von Wäldern und Baumbestände bei. Auch ist trotz Zunahme der Wolfsrudel einen Rückgang der Tötung von Nutztieren erkennbar. Dies auch dank Aufklärung und verbessertem Herdenschutz.

Urteil EuGH

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